Ab dem 1. April 2025 dürfen Einzelhändler in Belgien keine Tabakprodukte mehr an Verkaufsstellen ausstellen, nach einer Änderung des Verbraucherschutzgesetzes vom 24. Januar 1977. Das Verbot umfasst Zigaretten, Zigarren, Drehpapiere, Wasserpfeifentabak und E-Zigaretten und untersagt den Verkauf dieser Produkte in Lebensmittelgeschäften mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern.
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Als Teil der fortlaufenden Bemühungen Belgiens, den Tabakkonsum einzudämmen, werden Tabakhändler im ganzen Land ab Dienstag, dem 1. April 2025, verpflichtet sein, Zigaretten vor der öffentlichen Sicht zu verbergen. Diese Maßnahme, die ursprünglich für den 1. Januar zur Umsetzung geplant war, wurde vor fast zwei Jahren vom Ministerrat als Teil eines umfassenden Anti-Rauch-Plans genehmigt.
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