Rumänien verschärft Bußgelder für Rauchen an verbotenen Orten
Rumänien plant, härter gegen das Rauchen an verbotenen Orten vorzugehen, mit strengeren Bußgeldern sowohl für Einzelpersonen als auch für juristische Personen. Der Ausschuss für Sozialschutz, Gesundheit und Familie hat einen Entwurf zur Änderung der Tabakkontrollgesetzgebung des Landes geprüft, der zur Genehmigung der Plenarsitzung des Parlaments vorgeschlagen wird.
Hohe Bußgelder und potenzielle Geschäftseinschränkungen
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen könnten juristische Personen, die beim Rauchen an verbotenen Orten erwischt werden, mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Lei (etwa 3.000 Euro) belegt werden und könnten für bis zu einem Jahr das Recht verlieren, bestimmte Aktivitäten auszuüben. Einzelpersonen, die beim Rauchen in eingeschränkten Bereichen erwischt werden, werden mit bis zu 2.250 Lei (etwa 450 Euro) bestraft oder müssen 40 bis 60 Stunden unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Gesetzentwurf führt auch härtere Strafen für diejenigen ein, die Tabakprodukte an verbotenen Orten oder an Minderjährige verkaufen, mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Lei (etwa 4.000 Euro).
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Erweiterte Liste rauchfreier Zonen
Die geänderte Gesetzgebung zielt darauf ab, die Liste der Orte zu erweitern, an denen das Rauchen verboten sein wird. Dazu gehören öffentliche Freiräume, Gebiete öffentlicher Behörden, medizinische und sanitäre Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen. Rauchen wird auch am Arbeitsplatz, in der Nähe von Fenstern, auf Sportplätzen, Kinderspielplätzen, in Parks, an Stränden und an öffentlichen Verkehrsstationen verboten sein. Darüber hinaus wird das Rauchen in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern, Aufzugskabinen und anderen Gemeinschaftsräumen verboten sein.
Arbeitgeber und Eigentümer öffentlicher Räume werden verpflichtet sein, eine rauchfreie Umgebung für ihre Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Neue Kennzeichnungsanforderungen für verwandte Produkte
Der Gesetzentwurf führt neue Kennzeichnungsanforderungen und Warnhinweise für verwandte Produkte ein, wie elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Rauchprodukte. Diese Produkte müssen deutliche Warnhinweise zum Nikotingehalt und damit verbundenen Risiken enthalten, wobei Gesundheitswarnungen 30% der Verpackungsoberfläche bedecken müssen.