Polen reguliert Nikotinbeutel und verbietet Verkauf an Minderjährige
Neues Gesetz soll fünfjährige Regulierungslücke für beliebte Produkte schließen
Polen steht kurz davor, den schnell wachsenden Markt für Nikotinbeutel zu regulieren und damit eine fünfjährige Regulierungslücke zu schließen, die nach Ansicht von Experten ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt, insbesondere für junge Menschen. Eine für den 7. Mai anberaumte Sitzung des Gesundheitsausschusses des Sejm (Parlament) wird Änderungen des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen erörtern, die speziell Regeln für diese tabakfreien oralen Nikotinprodukte einführen sollen.
Experten der Denkfabrik Forum Prawo dla Rozwoju haben die dringende Notwendigkeit einer Regulierung hervorgehoben. Nikotinbeutel, die um 2020 auf den polnischen Markt kamen, fielen aufgrund ihrer einzigartigen Zusammensetzung (kein Tabak) und Anwendungsmethode weitgehend nicht unter die bestehenden Tabak- oder E-Zigaretten-Gesetze. Dr. Konrad Hennig, Programmdirektor des Forums, wies darauf hin, dass dieser Mangel an Aufsicht bedeutet, dass es derzeit keine gesetzlichen Altersbeschränkungen, Nikotingehaltsgrenzen, Anforderungen an Warnhinweise auf Verpackungen oder Beschränkungen der Verkaufskanäle gibt – wodurch Nikotinbeutel leicht online, in Automaten und in Geschäften ohne Altersverifikation verkauft werden können.
„Dies ist eine ungewöhnliche und unerwartete Situation“, erklärte Dr. Hennig und betonte die Risiken des unregulierten Zugangs für Minderjährige.
Kernbestimmungen der vorgeschlagenen Verordnungen:
Der Änderungsentwurf, der bereits ein dreimonatiges technisches Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission ohne Einwände durchlaufen hat, zielt darauf ab, dies durch die Einführung mehrerer wichtiger Kontrollen zu beheben:
- Verkaufsverbot an Minderjährige: Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an Personen unter 18 Jahren.
- Beschränkungen der Vertriebskanäle: Verbot des Verkaufs über das Internet und Automaten.
- Verpackungsanforderungen: Verpflichtende Gesundheitswarnungen auf den Verpackungen.
- Begrenzung des Nikotingehalts: Einführung einer Obergrenze für den Nikotingehalt, voraussichtlich bei 20 mg pro Gramm (mg/g). Dr. Hennig wies darauf hin, dass einige Beutel derzeit extrem hohe Mengen (bis zu 50 mg pro Beutel) enthalten können, was für unwissende Konsumenten erhebliche Gesundheitsrisiken darstellt.
- Kontrolle der Inhaltsstoffe: Verbot krebserregender Substanzen in den Beuteln.
Dr. Hennig bezeichnete den Gesetzentwurf als „gut“ und in der Lage, die Probleme zu lösen, die sich in fünf Jahren ohne Regulierung angesammelt haben. Er drängte auf eine schnelle Verabschiedung durch das Parlament und warnte vor möglichen Last-Minute-Änderungen, die die Umsetzung weiter verzögern könnten, da es kein klares Interesse der Hersteller oder Politiker gebe, diese notwendigen Regeln aufzuschieben.
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Marktwachstum und bestehende Besteuerung
Trotz des Mangels an Gesundheitsvorschriften wurden Nikotinbeutel im Oktober 2024 in das Verbrauchsteuersystem aufgenommen, mit prognostizierten Einnahmen von etwa 170 Millionen PLN über drei Jahre. Der Markt ist beträchtlich, mit aktuellen jährlichen Verkäufen von schätzungsweise 200 Millionen Einheiten und einer prognostizierten raschen Steigerung auf 300 Millionen im Jahr 2026 und 450 Millionen im Jahr 2027. Dies unterstreicht das Paradoxon, das Dr. Hennig feststellte: Die Besteuerung eines Produkts bei gleichzeitiger Nichtregulierung seines Inhalts oder der Einschränkung des Zugangs für Jugendliche widerspricht den umfassenden Anti-Nikotin-Zielen der öffentlichen Gesundheit.
Die bevorstehende Gesetzgebung zielt darauf ab, die Gesundheitsvorschriften endlich mit der wachsenden Marktpräsenz des Produkts und dem bestehenden Steuerrahmen in Einklang zu bringen.
- Nachrichtenquelle: Rynek saszetek nikotynowych w Polsce będzie uregulowany. Osoby nieletnie nie będą mogły ich kupić