Polnische Regierung führt Verbrauchsteuer auf wiederverwendbare E-Zigaretten und Nikotinbeutel ein

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Die polnische Regierung steht kurz vor der Diskussion eines Entwurfs zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes, welcher vorschlägt, die Verbrauchsteuer auf weitere nikotinhaltige Produkte auszuweiten, einschließlich wiederverwendbarer E-Zigaretten, Tabakerhitzern (Heat-not-Burn/HTPs) und Nikotinbeuteln. Die Änderung zielt auch darauf ab, die Definition sogenannter „innovativer Produkte“ zu erweitern.

Gemäß der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) des Entwurfs wird der Verbrauchsteuersatz für Verdampfungsgeräte, wie wiederverwendbare E-Zigaretten, Tabakerhitzer und multifunktionale Geräte, auf 40 PLN pro Einheit festgelegt. Bei wiederverwendbaren Geräten wird die Verbrauchsteuer von 40 PLN einmalig gezahlt, und das Gerät kann mehrfach mit Liquid nachgefüllt oder zum Verdampfen innovativer Produkte verwendet werden. In Anbetracht einer durchschnittlichen Lebensdauer von Verdampfungsgeräten von etwa zwei Jahren wird die im Verkaufspreis enthaltene Verbrauchsteuer über den gesamten Nutzungszeitraum verteilt.

Die RFA besagt weiterhin, dass die Verbrauchsteuersätze für Nikotinbeutel und andere Nikotinprodukte einer „Roadmap“ unterliegen werden, wobei der Satz im Jahr 2025 auf 150 PLN/kg, 2026 auf 200 PLN/kg und 2027 auf einen Zielsatz von 250 PLN/kg festgelegt wird.

Das Finanzministerium schätzt, dass die Staatshaushaltseinkünfte aus der Änderung sich auf 82,5 Millionen PLN im Jahr 2025 und 433,7 Millionen PLN im Jahr 2026 belaufen werden. Von 2027 bis 2034 wird mit jährlichen Einnahmen von 524,7 Millionen PLN gerechnet, was über das Jahrzehnt insgesamt mehr als 4,71 Milliarden PLN ergibt.

Die Autoren des Entwurfs erwarten, dass die Änderungen die Erschwinglichkeit von Verdampfungsgeräten, insbesondere Einweg-E-Zigaretten, begrenzen werden, vor allem für die jüngere Bevölkerung, die beginnt, süchtig machende Substanzen zu konsumieren, die zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen.

Die überarbeitete Definition innovativer Produkte in der vorgeschlagenen Änderung erkennt Produkte an, die darauf ausgelegt sind, Aerosol an den menschlichen Körper abzugeben, das durch Erhitzen des enthaltenen Tabaks ohne Verbrennung in speziell angepassten Geräten (Erhitzern) erzeugt wird.

Derzeit definiert das Verbrauchsteuergesetz innovative Produkte als solche, die Tabak enthalten. Die Autoren der Änderung stellen jedoch fest, dass tabakfreie Produkte, sowohl mit als auch ohne Nikotin, auf dem Markt erschienen sind, die nicht unter die aktuelle Definition innovativer Produkte fallen und daher nicht der Verbrauchsteuer unterliegen. Diese Produkte ersetzen oft Tabak durch einen beliebigen geeigneten Rohstoff, meist pflanzlichen Ursprungs, wie Tee, Hanf oder Rooibos. Folglich ist die Notwendigkeit entstanden, diese Produkte in das Verbrauchsteuersystem einzubeziehen, indem die aktuelle Definition innovativer Produkte an die Veränderungen auf dem Markt für Tabakersatzprodukte angepasst wird.

Während die polnische Regierung sich darauf vorbereitet, den Änderungsentwurf zu diskutieren, werden sowohl die Dampfindustrie als auch die Verbraucher die potenziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verbrauchsteuer auf die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit wiederverwendbarer E-Zigaretten und Nikotinbeutel genau beobachten.

Matthew Ma
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