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Der deutsche Zoll hat den lokalen Verband für elektronische Zigaretten und Wirtschaftsbeteiligte darüber informiert, dass Tabakersatzprodukte, auch bekannt als E-Zigaretten, die vor dem 1. Juli 2022 gelistet wurden, nachversteuert werden sollten. Zudem werden alle E-Zigaretten, die sich im Besteuerungsgebiet mit ungültigen Steuernummern befinden, ab dem 13. Februar 2023 gemäß dem zusätzlichen E-Zigaretten-Steuersatz besteuert. Produktinhaber müssen schnell handeln, um die Vorschriften einzuhalten, gebrauchte Waren an ein Steuerlager zurückgeben, Steuerzeichen anbringen lassen (durch Hersteller, Importeure oder Käufer für gewerbliche Zwecke) und rückwirkende Besteuerungspflichten erfüllen. E-Zigarettenhändlern wird empfohlen, ihre Einzelhandelsverpackungen zu verbessern und zugelassene Steuerzeichen für die Nachversteuerung zu verwenden, während die Eigentümer von Steuerlagern bereits über Steuernummern verfügen müssen, um alle Steuerverpflichtungen nach der Besteuerung zu erfüllen.

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