Elektronische Zigaretten werden auch in der Schweiz besteuert
Elektronische Zigaretten werden in der Schweiz künftig besteuert, nachdem der Plan des Bundesrates vom Ständerat und Nationalrat genehmigt wurde. Obwohl die Steuer auf E-Zigaretten nicht so hoch sein wird wie auf traditionelle Zigaretten, soll sie Einnahmen für den Bund generieren. Dieser Artikel untersucht die Details des Steuerplans, seine Auswirkungen und die verschiedenen Perspektiven dazu.
Einführung
Nach dem grünen Licht sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat wurde der Vorschlag des Bundesrates zur Besteuerung elektronischer Zigaretten finalisiert. Obwohl die Steuer auf E-Zigaretten im Vergleich zu traditionellen Zigaretten niedriger ausfallen wird, wird sie dennoch zu den Mitteln des Bundes beitragen, insbesondere zur Unterstützung der Alters- und Invalidenversicherung.
Um eine angemessene Besteuerung zu gewährleisten, werden E-Zigaretten in zwei Kategorien eingeteilt: wiederverwendbare und Einweg-E-Zigaretten. Bei wiederverwendbaren E-Zigaretten werden nur die nikotinhaltigen E-Liquids besteuert, während bei Einweg-E-Zigaretten das gesamte Gerät besteuert wird. Diese Kategorisierung zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zu schaffen zwischen der Ermutigung von Rauchern, mit dem Rauchen aufzuhören, und der Abschreckung junger Menschen, mit dem Rauchen anzufangen.
Besteuerung wiederverwendbarer E-Zigaretten
Für wiederverwendbare E-Zigaretten wird der Steuersatz auf 20 Rappen pro Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit festgelegt. Dieser bewusst niedrige Satz soll Personen unterstützen, die E-Zigaretten als Mittel zur Rauchentwöhnung nutzen. Durch den niedrigen Steuersatz will die Regierung einen Anreiz für Raucher schaffen, zu einer weniger schädlichen Alternative überzugehen.
Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten
Einweg-E-Zigaretten, unabhängig von ihrem Nikotingehalt, unterliegen einer Gebühr von 1 Franken pro Milliliter Flüssigkeit. Der höhere Steuersatz für Einweg-E-Zigaretten zielt darauf ab, junge Menschen, die besonders von diesen Produkten angezogen werden, vom Einstieg in das Rauchen abzuhalten. Ziel ist es, Einweg-E-Zigaretten für diese Zielgruppe weniger attraktiv und weniger zugänglich zu machen.
Perspektiven zur Steuerberechnung
Verschiedene politische Parteien und Interessengruppen haben unterschiedliche Perspektiven zur Steuerberechnung für elektronische Zigaretten zum Ausdruck gebracht. Während der finalisierte Plan mit dem Vorschlag des Bundesrates übereinstimmt, gab es alternative Vorschläge.
Steuer zu hoch für die Rechte
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) argumentierte, dass der vorgeschlagene Steuersatz zu hoch sei. Sie versuchte, ihn auf 11 Rappen zu senken, und betonte, dass Dampfen im Vergleich zu traditionellen Zigaretten deutlich geringere Gesundheitsrisiken birgt. Ebenso setzte sich die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) für einen Steuersatz von 15 Rappen ein und verwies auf die Praktiken der Nachbarländer. Beide Vorschläge wurden jedoch vom Nationalrat abgelehnt, der am Plan des Bundesrates festhielt.
Steuer zu niedrig für die Linke
Auf der anderen Seite des Spektrums hatten die links gerichteten Parteien Bedenken hinsichtlich des Steuersatzes für Einweg-E-Zigaretten. Sie schlugen vor, dass die Steuer eher auf dem Nikotingehalt als auf dem Volumen der Flüssigkeit basieren sollte. Ihr Argument war, dass eine mengenbasierte Steuer potenziell Hersteller dazu anregen könnte, den Nikotingehalt zu erhöhen, was Raucher süchtiger machen würde. Finanzministerin Karin Keller-Sutter widersprach diesem Argument jedoch und erklärte, dass Raucher, die versuchen aufzuhören, in den Anfangsphasen ihres Übergangs oft höhere Nikotinkonzentrationen benötigen. Eine Besteuerung auf Basis des Nikotingehalts könnte E-Zigaretten für diejenigen, die versuchen aufzuhören, weniger attraktiv machen.
Sophie Michaud Gigon von den Grünen/VD schlug einen alternativen Ansatz vor und empfahl einen Steuersatz von 50% basierend auf dem Einzelhandelsverkaufspreis von Einweg-E-Zigaretten. Ihr Vorschlag fand jedoch nicht ausreichend Unterstützung. Ministerin Karin Keller-Sutter wies auch darauf hin, dass die vorgeschlagene Besteuerung für Einweg-E-Zigaretten in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern bereits höher war. Darüber hinaus wäre die Umsetzung einer auf dem Einzelhandelspreis basierenden Steuer aufgrund der breiten Palette an Produkten zu unterschiedlichen Preisen komplex.
Keine Änderungen für Kau- oder Schnupftabak
Abgesehen von elektronischen Zigaretten versuchten die Linke und die Grünliberalen auch, die Steuersätze für erhitzten, Kau- und Schnupftabak zu erhöhen. Ihre Bemühungen waren jedoch erfolglos. Darüber hinaus schlug die Linke vor, dass Hersteller und Importeure von Tabak- und Nikotinprodukten sowie elektronischen Zigaretten zu einem Tabakpräventionsfonds beitragen sollten. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht weiterverfolgt.
Fazit
Die Entscheidung der Schweiz, eine Steuer auf elektronische Zigaretten einzuführen, spiegelt einen Ansatz wider, der darauf abzielt, ein Gleichgewicht zwischen der Abschreckung vom Rauchen und der Unterstützung von Personen bei ihren Bemühungen, mit dem Rauchen aufzuhören, zu schaffen. Der finalisierte Steuerplan, der zwischen wiederverwendbaren und Einweg-E-Zigaretten unterscheidet, spiegelt die Überlegungen verschiedener politischer Parteien und Interessengruppen wider. Durch die Generierung von Einnahmen durch Besteuerung strebt die Regierung an, finanzielle Unterstützung für Alters- und Invalidenversicherungsprogramme bereitzustellen.
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