Deutschland erwägt strenges Rauchverbot in Fahrzeugen, Bußgelder bis zu 3.000 €
Das Rauchen während der Fahrt ist für viele eine schwer aufzugebende Gewohnheit, könnte aber in Deutschland bald sehr kostspielig werden. Experten fordern ein strenges Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder oder schwangere Frauen anwesend sind, wobei für Verstöße Bußgelder von bis zu 3.000 € (etwa 3.500 USD) vorgeschlagen werden.
Die Forderung nach strengeren Vorschriften kommt zu einer Zeit, in der viele europäische Länder bereits klare Regelungen gegen das Rauchen in Fahrzeugen eingeführt haben. Frankreich verhängt ein Bußgeld von 135 € für das Rauchen im Auto mit Minderjährigen, während Belgien mindestens 130 € verlangt. In England und Wales werden Verstöße mit einem Bußgeld von etwa 60 € geahndet. In Finnland gilt das Verbot, wenn Kinder unter 15 Jahren im Auto sind.
Griechenland hat die härtesten Strafen mit Bußgeldern von bis zu 1.500 € für das Rauchen im Auto mit einem Kind unter 12 Jahren. Im öffentlichen Nahverkehr sind die Konsequenzen noch schwerwiegender: Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 3.000 € und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Deutschlands vorsichtiger Ansatz zu strengeren Maßnahmen
Während viele Länder klare Rauchverbote in Autos durchgesetzt haben, zögerte Deutschland bisher bei der Einführung strengerer Maßnahmen. Allerdings fordern Experten nun ein striktes Rauchverbot in Autos, wenn Kinder oder schwangere Frauen anwesend sind.
Neben den vorgeschlagenen Bußgeldern von bis zu 3.000 € wird auch diskutiert, das Rauchen während der Fahrt als grobe Fahrlässigkeit einzustufen. Dies hätte nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern könnte sich auch auf Versicherungsansprüche im Falle eines Unfalls auswirken.
Während Deutschland diese strengeren Vorschriften erwägt, riskieren Raucher, die sich hinter dem Steuer eine Zigarette anzünden, nicht nur hohe Bußgelder und gesundheitliche Schäden, sondern auch mögliche rechtliche Probleme. Die Debatte um das Rauchen in Autos wird voraussichtlich weitergehen, während das Land die Notwendigkeit des Schutzes gefährdeter Passagiere gegen persönliche Freiheiten abwägt.