Schlagwortarchiv für: Disposable Vape Ban

Der Schweizer Kanton Solothurn stimmt für ein Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten aufgrund von Bedenken bezüglich Jugendsucht und Umweltbelastung; wiederaufladbare Dampfgeräte bleiben legal.

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VOEB verweist auf Gefahren durch Lithium-Akkus und internationale Präzedenzfälle

Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) fordert dringend ein landesweites Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten (Dampfgeräten), und verweist dabei auf die erheblichen Brandgefahren, die von unsachgemäß entsorgten Lithium-Akkus ausgehen.

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Forderung nach Dialog inmitten von Behauptungen über die Ausrichtung auf legale Unternehmen

Vertreter der polnischen Dampfindustrie haben einen formellen Appell an Premierminister Donald Tusk gerichtet und ein Ende des übermäßigen administrativen Drucks gefordert, der durch die kürzlich durchgeführten landesweiten Kontrollen der Steuer- und Zollbehörden entstanden ist. Die Branche fordert einen Stopp der aktuellen Kontrollwelle und die Einleitung eines konstruktiven Dialogs.

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Das belgische Verbot des Online-Verkaufs von Tabakprodukten, einschließlich elektronischer Nikotinabgabesysteme (ENDS), hat einige Verkäufer nicht davon abgehalten, diese Produkte weiterhin über Social-Media-Plattformen und E-Commerce-Marktplätze anzubieten. Als Reaktion darauf setzt der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Gesundheit strenge Durchsetzungsmaßnahmen um, um diese illegale Aktivität zu bekämpfen. Die Anzahl der vom FÖD Gesundheit bearbeiteten Fälle bezüglich illegaler Online-Verkäufe von Dampfprodukten ist von 824 im Jahr 2023 auf 6.286 im Jahr 2024 sprunghaft angestiegen. Die Erhöhung der Ressourcen und erweiterte Durchsetzungsteams haben gezieltere Inspektionen und schnellere Interventionen ermöglicht.

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Der Basler Grosse Rat hat der Regierung einen Vorschlag unterbreitet, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten in Basel-Stadt zu verbieten. Die Regierung äusserte ihre Bereitschaft, den Auftrag anzunehmen, jedoch nur in einer weniger verbindlichen Form, mit dem Argument, dass ein kantonales Verbot gegen höherrangiges Bundesrecht verstossen würde.

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Die Schweiz steht kurz vor einem landesweiten Verbot von Einweg-E-Zigaretten, da der Ständerat einen Antrag prüft, der vom Nationalrat bereits im Sommer 2024 genehmigt wurde. Die wachsenden Bedenken hinsichtlich Gesundheitsrisiken und Umweltverschmutzung durch diese Geräte haben zu Verkaufsverboten in mehreren Schweizer Kantonen geführt, darunter Bern, Jura und Wallis, während andere ähnliche Maßnahmen diskutieren.

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Das polnische Gesundheitsministerium hat Pläne zur Einführung eines Gesetzentwurfs bekannt gegeben, der den Verkauf von Einweg-Elektronikzigaretten, auch Einweg-Dampfgeräte genannt, im Land verbieten soll. Ministerin Izabela Leszczyna erklärte, dass die Regierung diese Initiative im dritten Quartal 2025, nach den Präsidentschaftswahlen, angehen wird. Das Ministerium nennt Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit als Hauptgrund für das vorgeschlagene Verbot.

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Das polnische Gesundheitsministerium bereitet einen Gesetzesentwurf vor, der die Verwendung von Einweg-E-Zigaretten, sowohl mit als auch ohne Nikotin, im ganzen Land verbieten wird. Laut der Liste der Gesetzgebungs- und Programmarbeiten des Ministerrats wird erwartet, dass die Regierung die Gesetzgebung im dritten Quartal 2025 verabschiedet.

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In einer Abkehr von den ursprünglichen Absichten eines vollständigen Verbots von E-Zigaretten in Bulgarien, das in erster Lesung im Parlament verabschiedet wurde, konzentrieren sich die Diskussionen nun darauf, das Verbot auf Einweg-Geräte (Einweg-E-Zigaretten) zu beschränken. Die vorgeschlagenen Änderungen zum Tabakproduktgesetz wurden während einer Roundtable-Diskussion in der Nationalversammlung geprüft, bevor sie im Plenarsaal behandelt werden.

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Die Regierung des Schweizer Kantons Basel-Stadt hat einen Vorschlag zum Verbot des Verkaufs von Einweg-E-Zigaretten abgelehnt, obwohl sie den Absichten der Maßnahme sympathisch gegenübersteht. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung teilte die Kantonsexekutive mit, dass ein im Großen Rat (dem Kantonsparlament) eingebrachter Antrag gegen „höherrangiges Recht“ verstoße und daher unzulässig sei.

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