Das Antippen eines E-Zigaretten-Touchdisplays während der Fahrt ist in Deutschland verboten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem rechtskräftigen, endgültigen Beschluss entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die Berührung des Bildschirms eines Vaping-Geräts unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt fällt, wie in § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, allgemein bekannt als „Handyverbot“.
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Das deutsche Gesundheitsministerium schlägt ein Verbot des Rauchens in Fahrzeugen vor, in denen Kinder und Schwangere mitfahren, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Cannabis. Gesundheitsminister Karl Lauterbach führt die Initiative für dieses Verbot an, um Minderjährige und Schwangere vor Passivrauchbelastung zu schützen. Der Gesetzentwurf, der vor der Vorstellung im Kabinett mit anderen Ministerien abgestimmt wird, ist eine Erweiterung des bestehenden Nichtraucherschutzgesetzes. In diesem Artikel werden wir die Details des vorgeschlagenen Verbots und seine möglichen Auswirkungen untersuchen.
WeiterlesenBußgelder bis zu 1.000 € sollen Minderjährige vor Passivrauchen schützen
Seit August 2019 ist das Rauchen in einem Auto mit einem Kind unter 16 Jahren in ganz Belgien verboten, nachdem die Regelung in der Region Brüssel eingeführt wurde. Flandern und Wallonien hatten bereits früher im Jahr ähnliche Gesetze verabschiedet.
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