Deutschland: Bedienung des Touchscreens einer E-Zigarette am Steuer ist verboten
Das Antippen eines E-Zigaretten-Touchdisplays während der Fahrt ist in Deutschland verboten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem rechtskräftigen, endgültigen Beschluss entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die Berührung des Bildschirms eines Vaping-Geräts unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt fällt, wie in § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, allgemein bekannt als „Handyverbot“.
Der Fall betraf einen 46-jährigen Fahrer, der von der Polizei dabei beobachtet wurde, wie er auf der Autobahn 59 Tippbewegungen auf einem Gerät machte im März 2024. Zunächst wurde illegale Handynutzung vermutet, woraufhin die Stadt Siegburg ein Bußgeld verhängte. Obwohl später vor Gericht geklärt wurde, dass der Mann die Leistung seiner E-Zigarette über deren Touchscreen einstellte, bestätigte das Amtsgericht Siegburg im Januar 2025 das Bußgeld. Die darauffolgende Berufung des Fahrers beim Oberlandesgericht Köln blieb erfolglos.
Die OLG-Richter stellten klar, dass eine E-Zigarette mit Touchscreen ein Gerät mit einem „berührungsempfindlichen Bildschirm“ im Sinne des Gesetzes ist. Sie begründeten, dass die Bedienung zur Änderung der Dampfstärke, die dann auf dem Display angezeigt wird, eine Nebenfunktion darstellt, die ein „erhebliches Ablenkungspotenzial“ schafft, ähnlich wie das Ändern der Lautstärke bei einem Mobiltelefon. Der Fahrer muss nun ein Bußgeld von 150 € zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.





