Das Antippen eines E-Zigaretten-Touchdisplays während der Fahrt ist in Deutschland verboten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem rechtskräftigen, endgültigen Beschluss entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die Berührung des Bildschirms eines Vaping-Geräts unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt fällt, wie in § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, allgemein bekannt als „Handyverbot“.
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