Polen schließt Steuerschlupfloch für Induktions-E-Zigaretten
Die polnische Regierung ergreift rasch Maßnahmen, um ein Steuerschlupfloch zu schließen, das es bestimmten neuen Arten von E-Zigaretten ermöglicht hat, höhere Verbrauchsteuern zu umgehen. Ein am Montag veröffentlichter Entwurf zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes zielt darauf ab, die Definitionen von E-Zigaretten zu aktualisieren und auch Geräte einzubeziehen, die elektromagnetische Induktionstechnologie nutzen.
Das Finanzministerium stellte fest, dass die seit Juli 2025 geltenden Regelungen diese speziellen induktionsbasierten Geräte nicht berücksichtigten, die im September 2025 auf den Markt kamen. Da diese Produkte — konkret Flüssigkeitstanks in Kombination mit einem ferromagnetischen Element — weder unter die bestehenden Definitionen von Einweg- noch von wiederbefüllbaren E-Zigaretten fielen, unterlagen sie deutlich niedrigeren Steuersätzen als herkömmliche Geräte mit Heizspirale.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen wird künftig das Vorhandensein eines ferromagnetischen Elements, das mit einem Flüssigkeitstank oder einer Steuer-/Regeleinheit verbunden ist, das entscheidende Kriterium für die Besteuerung sein. Diese Neueinstufung bedeutet, dass die meisten dieser Produkte nun einer Verbrauchsteuer von 40 PLN pro Einheit unterliegen. Konkret gilt: Wird ein ferromagnetisches Element mit einem Flüssigkeitstank kombiniert, fällt eine Steuer von 40 PLN an. Ist es mit einer Strom- oder Steuereinheit verbunden, wird auch diese Einheit mit 40 PLN besteuert. Nicht wiederbefüllbare Tanks mit ferromagnetischen Elementen werden als Einweg-E-Zigaretten eingestuft und unterliegen zusätzlich einer Verbrauchsteuer von 40 PLN auf die Flüssigkeit. Die neuen Regelungen sollen 14 Tage nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
- Nachrichtenquelle: Rząd łata lukę w akcyzie na e-papierosy. Nowe urządzenia trafią pod wyższy podatek





