Schweiz: Freiburg schlägt umfassendes Verbot von Einweg-Vapes und strenge Werbebeschränkungen vor
Der Staatsrat des Schweizer Kantons Freiburg hat eine Konsultation zu einem Vorentwurf eines Gesetzes gestartet, das den Jugendschutz vor Nikotinabhängigkeit stärken soll. Im Einklang mit dem Bundesgesetz LPTab (Tabakproduktegesetz) sieht der Vorschlag ein umfassendes Verbot des Verkaufs, der Verteilung und der Herstellung von Einweg-Vaping-Geräten („Puffs“) vor. Zudem werden strenge Testkäufe zur Durchsetzung der Altersgrenzen vorgeschrieben und strengere Werbebeschränkungen als im Bundesrecht eingeführt, die öffentliche Räume, Kinos und kulturelle Veranstaltungen betreffen.
Die „Puff“-Epidemie und Mehrfachkonsum im Fokus
Der Gesetzesvorstoß reagiert auf einen sich schnell wandelnden Markt, in dem der traditionelle Tabakkonsum leicht zurückgeht, gleichzeitig jedoch ein Anstieg alternativer Produkte wie Snus, erhitzter Tabak und Einweg-Vapes zu beobachten ist. Der Staatsrat sieht in dieser Entwicklung ein erhebliches Risiko für Jugendliche, da sie durch sogenannten „Mehrfachkonsum“ verstärkt Nikotinabhängigkeit entwickeln können. Durch das Verbot von Einweggeräten will der Kanton sowohl die gesundheitlichen Auswirkungen auf Minderjährige als auch die Umweltbelastung durch Einwegprodukte mit Lithiumbatterien reduzieren.
Strenge Grenzen für Werbung und Promotion
Der Gesetzesentwurf geht über die bundesrechtlichen Standards hinaus und soll einen umfassenden Schutzschild für Jugendliche schaffen. Werbung für Tabak, E-Zigaretten und ähnliche Produkte wird in öffentlichen Bereichen, in vom öffentlichen Raum einsehbaren privaten Bereichen, in Kinos sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen strikt verboten. Darüber hinaus untersagt der Vorschlag die kostenlose Abgabe dieser Produkte als Geschenke oder Preise und verbietet Sponsoringvereinbarungen, die den Konsum fördern. Dieses strenge Regelwerk soll den Nikotinkonsum im Alltag „entnormalisieren“.
| Vorgeschlagene Maßnahme | Zentrale Beschränkung / Anforderung |
|---|---|
| Einweg-Vapes (Puffs) | Vollständiges Verbot von Verkauf, Verteilung und Herstellung |
| Jugendzugang | Verpflichtende Testkäufe zur Altersüberprüfung |
| Werbung | Verbot in öffentlichen Räumen, Kinos und sichtbaren privaten Bereichen |
| Passivrauchen | Ausweitung auf erhitzten Tabak und E-Zigaretten; strenge Regeln für Verkostungsbereiche |
| Verkaufsberichtspflicht | Verpflichtende Meldung für alle Verkaufsstellen (online & Automaten) |
Durchsetzung und Erweiterung der Passivrauchregelungen
Zur Sicherstellung der Einhaltung führt das Gesetz eine Meldepflicht für alle Verkaufsstellen ein, einschließlich Online-Händler und Betreiber von Verkaufsautomaten. Der Kanton wird zudem Inhalt, Zusammensetzung und Verpackung der Produkte überwachen. Darüber hinaus werden bestehende Schutzmaßnahmen gegen Passivrauchen auf erhitzte Tabakprodukte und E-Zigaretten ausgeweitet, wobei sogenannte „Verkostungszonen“ denselben strengen Lüftungsvorschriften wie traditionelle Raucherräume unterliegen. Die Konsultationsphase für diese umfassende Initiative im Bereich der öffentlichen Gesundheit läuft noch bis zum 12. Juni.



