Polen genehmigt Gesetzentwurf zum Verbot von Einweg-Vapes
Die polnische Regierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Verkauf aller Einweg-E-Zigaretten verbieten soll, unabhängig vom Nikotingehalt. Die Gesetzgebung beschränkt außerdem Nikotinbeutel auf Tabakaromen und schreibt eine pharmazeutische Zulassung für neue Freizeit-Nikotinprodukte vor.
Polen ergreift entschlossene gesetzgeberische Maßnahmen, um die zunehmende Verbreitung des Vapings unter Jugendlichen einzudämmen. Die Regierung hat offiziell einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten vollständig verbieten würde. Dieses Verbot ist umfassend und umfasst sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Einweggeräte. Regierungssprecher Adam Szłapka betonte, dass diese strengen Maßnahmen notwendig seien, um breitere gesellschaftliche Schäden im Zusammenhang mit der weit verbreiteten Nutzung von Vapes zu bekämpfen.
Gesundheitsbehörden zeigen sich besonders besorgt über den sogenannten Gateway-Effekt. Sie argumentieren, dass selbst nikotinfreie Einwegprodukte das Verhalten normalisieren und die Exposition junger Menschen gegenüber tabakbezogenen Gewohnheiten erhöhen. Daten des polnischen Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit unterstützen diese Sorge und zeigen, dass Einweg-Vapes vor allem in der Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren verbreitet sind, wobei viele Nutzer bereits vor dem 18. Lebensjahr mit dem Konsum beginnen.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung geht über Vapes hinaus. Sie richtet sich auch gegen den wachsenden Markt für Nikotinbeutel, deren Verkauf ausschließlich auf Tabakaromen beschränkt werden soll—ein Schritt im Einklang mit Warnungen der WHO über die Attraktivität süßer und fruchtiger Aromen für Minderjährige. Darüber hinaus verschärft der Gesetzentwurf die Marktaufsicht erheblich. Das Amt für Chemische Stoffe erhält neue Befugnisse, unabhängige Labortests von E-Liquids und Emissionen in Auftrag zu geben. Abschließend würde das Gesetz neue Freizeit-Nikotinprodukte—wie Kaugummis, Aerosole und Getränke—als pharmazeutische Produkte einstufen, sodass sie vor dem Verkauf eine strenge medizinische Zulassung benötigen.
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