Deutschland: Baden-Württemberg verbietet Rauchen und Dampfen auf Spielplätzen und an Haltestellen
Das Bundesland Baden-Württemberg weitet seine Nichtraucherschutzgesetze aus und verbietet das Rauchen und Dampfen in weiteren öffentlichen Bereichen, die häufig von Kindern genutzt werden – darunter Spielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Freibäder. Die neuen Regelungen schaffen zudem Rauchzonen an Schulen und in Behörden ab. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.
Kernaussagen:
- Neue Verbote: Rauchen an Spielplätzen, Haltestellen, in Zoos und Schwimmbädern verboten.
- E-Zigaretten eingeschlossen: Die Beschränkungen gelten auch für E-Zigaretten und Shishas, selbst ohne Nikotin.
- Strafen: Bußgelder bis zu 200 € beim Erstverstoß, bis zu 500 € bei Wiederholung.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine deutliche Verschärfung der Nichtraucherschutzgesetze bestätigt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauch zu schützen. Daraus ergeben sich neue Verbote für das Rauchen und Dampfen in zahlreichen öffentlichen Außenbereichen.
Erweiterte rauchfreie Zonen
Raucher und Dampfer in Baden-Württemberg müssen sich auf neue Einschränkungen einstellen. Die aktualisierte Gesetzgebung dehnt das Rauchverbot auf Orte aus, an denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten. Dazu zählen:
- Kinderspielplätze
- Straßenbahn- und Bushaltestellen
- Freibäder
- Zoos und Freizeitparks
Darüber hinaus werden ausgewiesene Raucherzonen auf Schulhöfen abgeschafft und Raucherräume in Behörden entfernt.
E-Zigaretten und Vapes eingeschlossen
Entscheidend ist, dass die neuen Vorschriften nicht nur für klassische Zigaretten gelten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas. Das Verbot greift unabhängig davon, ob die Produkte Tabak, Nikotin oder Cannabis enthalten. Der Gesetzentwurf begründet dies mit der Freisetzung potenziell schädlicher Stoffe beim Verbrennen, Verdampfen oder Erhitzen.
Staffelung der Bußgelder
Die Durchsetzung ist so gestaltet, dass sich die Strafen bei wiederholten Verstößen erhöhen. Das Gesetz führt ein gestaffeltes Bußgeldsystem ein, um wiederholte Zuwiderhandlungen zu verhindern.
- Erstverstoß: Bußgeld bis zu 200 Euro.
- Zweitverstoß (innerhalb von 1 Jahr): Bußgeld bis zu 500 Euro.
- Verstoß durch Betreiber (erstmals): Bußgeld bis zu 3.330 Euro (für Einrichtungen, die die Regeln nicht durchsetzen).
- Verstoß durch Betreiber (wiederholt): Bußgeld bis zu 6.500 Euro.
Ausnahmen für die Gastronomie bleiben bestehen
Trotz der Verschärfungen im öffentlichen Raum bleibt der sogenannte „Gastronomiekompromiss“ weitgehend bestehen. Rauchen ist weiterhin in Außenbereichen von Restaurants erlaubt. Außerdem dürfen kleine Einraumkneipen (unter 75 Quadratmetern), die keine warmen Speisen anbieten, weiterhin Rauchen zulassen. Größere Betriebe und Diskotheken können separate Raucherräume behalten, sofern diese am Eingang klar gekennzeichnet und für Minderjährige strikt verboten sind.
Darf ich an einer Bushaltestelle in Baden-Württemberg dampfen?
Das Urteil: Nein. Nach dem neuen Gesetz ist das Dampfen an Straßenbahn- und Bushaltestellen strikt verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro geahndet werden – selbst bei nikotinfreien Liquids.




